Unter der E-Mail-Adresse meldestelle-hinweisgeber@die-mitterfelder.de können Mitarbeitende und Dritte vertrauliche Hinweise geben für den Fall, dass es Hinweise auf die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen oder interner Richtlinien gibt.
Der Meldestellenbeauftragte Herr Joachim Doppstadt ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und zugleich einer der Vertreter der Gesellschafterin. Er ist zudem persönlich zu erreichen unter der Telefonnummer 089 58091-17.
Muss ich etwas befürchten, wenn ich einen Hinweis gebe? Der Hinweisgeberschutz der Die Mitterfelder gGmbH ist so konzipiert, dass Ihre Identität sowie die etwaiger Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind bzw. erwähnt sind, gewahrt wird. Ihre Identität wird nur dem Meldestellenbeauftragten sowie den zur Ergreifung von Folgemaßnahmen zuständigen Personen bekannt. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung darf Ihre Identität auch anderen Personen gegenüber offengelegt werden.
Was passiert nach Ihrem Hinweis? Sie erhalten innerhalb der 7-Tage-Frist eine Eingangsbestätigung. Der Meldestellenbeauftragte prüft die Meldung und leitet entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege. Innerhalb von drei Monaten werden Sie über ergriffene Schritte informiert.
Welche Maßnahmen können das z.B. sein? Das kann z.B. die Einleitung interner Nachforschungen sein, das Ergreifen möglicher Maßnahmen zur Behebung des Problems, ein Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren. Aber auch ein Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe oder die Weiterleitung an eine zuständige Behörde kämen infrage.
Welche alternativen Meldestellen kommen in Betracht? Eine zentrale externe Meldestellen wurde beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt.
Weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz